Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Gegenstand der Geschäftsbeziehung

Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen und Pflegen von Fahrzeugen. Der Kunde erteilt den Auftrag gem. Angebot und die ZS Gloss Factory nimmt den Auftrag zu nachfolgenden Bedingungen an:

2 Terminvereinbarung

  1. Terminvereinbarungen werden grundsätzlich im gegenseitigen Einverständnis beider Geschäftsparteien geschlossen.
  2. Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen.

3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

  1. Terminvereinbarungen behalten Ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens 3 Tage vor dem Ausführungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
  2. ZS Gloss Factory ist berechtigt, Verdienstausfall bei Verstoß gegen § 3 a) in Höhe von 20% des Auftragswertes der anderen Geschäftspartei in Rechnung zu stellen.

4 Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist entweder bei Fahrzeugabholung in bar bzw. nach Rechnungserhalten binnen 5 Werktagen ohne Abzug auf das auf der Rechnung angegeben Konto zu überweisen.

5 Reklamationen

  1. Ein Anspruch auf Nachbesserung im Bereich Fahrzeugaufbereitung kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei ZS Gloss Factory liegt und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden vorliegt.
  2. Bei berechtigten Reklamationen hat die ZS Gloss Factory für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen
  3. Reklamationen sind unverzüglich vom Kunden anzuzeigen und unterstehen der Dokumentationspflicht (Bilder).

6 Haftung und Garantie

  1. Die ZS Gloss Factory übernimmt die Haftung bei Schäden, die durch Ihre Arbeit am Fahrzeug vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug verursacht werden.
  2. Die ZS Gloss Factory übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.
  3. Bei Lackschäden, die durch die ZS Gloss Factory verursacht werden und Ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzung, schlecht verarbeitete Lacke, Kratzer, etc. kann die ZS Gloss Factory nicht zur Verantwortung bzw. zu Schadenersatzansprüchen herangezogen werden.
  4. Motor- bzw Motorraumwäschen werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch ausgeführt. Hierbei wird keine Gewährleistung seitens der ZS Gloss Factory durch Feuchtigkeitseintritt entstehende Folgeschäden übernommen.
  5. Die ZS Gloss Factory haftet für selbst- oder fremdverschuldete Schäden nur im Bereich der Unternehmensstätte.

7 Formalitäten und Anerkennung der AGB

  1. Die AGB sind in der Unternehmensstätte und auf der Homepage der ZS Gloss Facotry ersichtlich und einsehbar
  2. Der Kunde akzeptiert die geltenden AGB durch Terminvereinbarung

8 Preise

  1. Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Reinigung
  2. Preisangaben auf Informationsunterlagen der ZS Gloss Factory dienen lediglich zur Orientierung und können vom tatsächlichen Endpreis je nach Arbeitsaufwand abweichen.
  3. Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeit festgelegt und vom Kunden durch Abgabe des Fahrzeugs akzeptiert.

9 Gültigkeit der AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen Geschäftsparteien getroffen wurden.
  2. Vereinbarungen, die von hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu fassen.
  3. Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen oder Regelungen dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein so werden die anderen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen oder Regelung soll eine Regelung treten, so wie es beide Parteien bei Auftragserteilung beabsichtigt haben oder diese den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt. Änderungen sind vorbehalten.